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Markenverband erwirkt einstweilige | Verfügung gegen Edeka

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Auf Antrag des Markenverbandes hat das Landgericht Hamburg gegen die Fa. Edeka eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Edeka untersagt wird, Lieferanten dazu aufzufordern, ihr in Abweichung von bestehenden vertraglichen Regelungen längere Zahlungsziele einzuräumen und dies dadurch zu erzwingen, dass die von ihr geforderten Zahlungsziele trotz Widerspruchs ihrer Lieferanten in Anspruch genommen werden.
Das Gericht hat damit dem Antrag des Markenverbandes vollumfänglich entsprochen.

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