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Die EU-Kommission ist bestrebt, den Verbraucherschutz zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union in einigen zentralen Bereichen zu harmonisieren. Mit der Überarbeitung von acht Richtlinien möchte die EU-Kommission das Vertrauen der Verbraucher in den EU-Binnenmarkt stärken. Die Harmonisierung soll dabei in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Verbraucherschutz zum einen und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zum anderen erfolgen.
Der Markenverband begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission ausdrücklich. Die Harmonisierung unterschiedlicher Regelungen zum Verbraucherschutz schafft eine höhere Rechtssicherheit für den Verbraucher und erleichtert gleichzeitig Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel. Weil Marken grundsätzlich die Interessen der Verbraucher mit den Interessen der Hersteller verbinden, wird Verbraucherschutz bei den Mitgliedern des Markenverbandes ohnehin groß geschrieben. Er findet jedoch dort seine Grenzen, wo er die globale Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Unternehmen zu stark schwächt. Hohe bürokratische Hemmschwellen und Haftungsrisiken würden die europäische Wirtschaft, einschließlich ihrer innovativen und zuverlässigen Markenhersteller, im interkontinentalen Wettbewerb gefährden. Und das ist letztendlich auch nicht im Sinne der Verbraucher, die mitunter in ihrer Existenz als Arbeitnehmer und Bürger der Gesellschaft darunter leiden würden.
Bei den konkreten Umsetzungsplänen der Kommission zeigt sich nun, dass der Regulierungsehrgeiz sehr hoch ist und die Bedeutung des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Vergessenheit gerät. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen.
So soll das Kontrollverfahren bezüglich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), welches zum Schutz von einfachen Verbrauchern beim alltäglichen Einkauf besteht, künftig auch auf jede Art von Individualverträgen ausgeweitet werden. Das widerspricht dem Prinzip der Vertragsfreiheit, das nur aus gutem Grunde, etwa im Falle der AGB eingeschränkt werden darf. Eine Schutzbedürftigkeit des Kunden ist dort deshalb gerechtfertigt, weil ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern herrscht und der Verbraucher keinerlei Einfluss auf die Vertragsgestaltung hat. Das trifft jedoch nicht auf Individualverträge zu.
Als zweites Beispiel sei hier auf die Erweiterungspläne bezüglich der Missbräuchlichkeitsprüfung von Vertragsklauseln hingewiesen. Danach sollte zukünftig auch die Angemessenheit von Preisen geprüft werden können. Das widerspricht massiv dem marktwirtschaftlichen System. Keine Behörde und kein Gericht kann und darf die Angemessenheit des Preises anzweifeln, solange dieser unter freien und fairen Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen ist. Es gilt daher, den Wettbewerb zu garantieren, anstatt sich ein Wissen über „angemessene“ Preise anzumaßen und Märkte durch Regulierung zum Schaden der Verbraucher zu verzerren. Es ist daher erfreulich, dass das Europäische Parlament bereits vielen dieser Vorhaben eine Absage erteilt hat.
Weiterführende Informationen
Downloads
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EU-Strategie 2020
(PDF-Datei, 65,4 kB) -
EU-follow up zum Grünbuch, Kollektive Rechtsdurchsetzungs-, verfahren für Verbraucher
(PDF-Datei, 58,6 kB) -
Artikel Verbraucherschutz nicht übertreiben, Prof. Dr. Renate Ohr
(PDF-Datei, 54,5 kB) -
Verbraucherschutz i. d. EU, Artikel Dr. Gerken
(PDF-Datei, 98,1 kB)