06.09.2017 10:00 - 06.09.2017 16:00
CMS Hasche Sigle, Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
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Die vergangenen Wochen haben bedeutende Veränderungen und Klarstellungen für den Rechtsrahmen des Vertriebs von Markenartikeln mit sich gebracht. Die Gesetzesänderungen der 9. GWB-Novelle führen dazu, dass das Anzapfverbot für marktmächtige Händler gegenüber ihren abhängigen Lieferanten wieder zur Geltung kommen kann. Größere Klarheit besteht jetzt auch bei der Frage, wie der Einstandspreis zu berechnen ist, unter dem marktmächtige Händler regelmäßig nicht verkaufen dürfen. Nicht zuletzt hat das Bundeskartellamt jetzt die endgültige Fassung seines Leitfadens unter dem Titel „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ veröffentlicht. Das Papier ersetzt die „Vorsitzendenhandreichung“ aus dem Jahr 2010 und soll gerade auch den Vertriebsverantwortlichen praktische Hilfestellung bieten.
Was aber bedeuten diese Veränderungen und Klarstellungen für die tägliche Arbeit im Vertrieb? Ergeben sich neue kartellrechtliche Fallen oder eine größere Klarheit? Wie kann besonders der gestärkte Schutz von Herstellern durch die 9. GWB-Novelle genutzt werden, worauf muss dabei geachtet werden?
Erörtern Sie diese Fragen und Ihre praktischen Herausforderungen mit uns und ausgewiesenen Experten in den Vertriebsworkshops „Compliance-Fallen im Vertrieb“. Aufgrund der umfangreichen Veränderungen und sich daraus ergebende Fragen haben wir drei Termine für Sie vorgesehen, und zwar am
- 6. September 2017 in Hamburg
CMS Hasche Sigle, Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg - 19. September 2017 in München
Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Brienner Straße 12, 80333 München - 11. Oktober 2017 in Frankfurt
Steigenberger Airporthotel, Unterschweinstiege 16, 60549 Frankfurt
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung mit beigefügtem Antwortbogen.