- Wie können Hersteller und Händler noch über die Angemessenheit der Verbraucherpreise miteinander sprechen?
- Wann liegen Vereinbarungen zu Endverbraucherpreisen vor, worin eine Abstimmung von Händlern und Herstellern?
- Was ist für die Zusammenarbeit bei Promotions und darüber hinaus zu beachten?
- Wann liegt ein Hub&Spoke-Kartell vor?
Diese und andere Fragen stellen sich für die Unternehmen und ihre Rechtsberater spätestens seit das Bundeskartellamt ab Anfang 2010 dem Verdacht einer abgestimmten Gestaltung von Endverbraucherpreisen durch Markenartikelhersteller und Einzelhandelsunternehmen nachging.
Mittlerweile sind durch die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes „schwarze Bereiche“ abgegrenzt. Aber in den Geschäftsbeziehungen zwischen Industrie und Handel herrscht nicht schwarz oder weiß und so bleibt trotz intensiver Auseinandersetzungen mit dem Thema bei Unternehmen und Beratern ein hinderliches Maß an Unsicherheit. Deshalb möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Ergebnisse der Vertikalverfahren und ihr Verhältnis zur Vorsitzendenhandreichung aus verschiedenen Perspektiven erörtern und einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der Grenzziehung leisten.
Zu Vorträgen und Diskussionen laden wir Sie herzlich ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm.