Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über fünf Jahren hält das Bundeskartellamt die Konsumgüterindustrie und den Handel in Atem.
Im so genannten Vertikal-Verfahren gegen nahezu alle großen Händler und zahlreiche Hersteller aus verschiedenen Branchen greift das Bundeskartellamt im Bußgeldverfahren die Kommunikation zwischen Herstellern und Unternehmern in der Wertschöpfungskette über die Abgabepreise im Handel an:
Es würden Preisbindungen vereinbart, Abgabepreise einseitig gebunden oder Preiskartelle im Dreiecksverhältnis (hub & spoke) etabliert.
Die für die Verfahrensbeteiligten gedachte „Handreichung“ sorgte bisher weithin für mehr Unsicherheit, als dass sie Sicherheit über das kartellrechtskonforme Verhalten brachte. Nun ist mittlerweile erkennbar, dass die Verfahren zu einem Abschluss kommen.
Daher ist es an der Zeit, Lehren aus den Vertikal-Verfahren zu ziehen - nicht zuletzt deshalb, weil der Präsident des Bundeskartellamtes die Fallpraxis als wichtige Orientierungshilfe für die Unternehmen zu einem kartellrechtskonformen Verhalten sieht.
Werfen Sie mit renommierten Kartellrechtsexperten einen praxisorientierten Blick hinter die Kulissen, setzen Sie sich gemeinsam mit uns kritisch mit der Sichtweise des Bundeskartellamts auseinander.
Bereiten Sie sich schon jetzt anhand konkreter Fallbeispiele auch jenseits der bekannten Konstellationen auf die kommenden Jahresgespräche vor.
Weitere Informationen zum Programm sowie das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte der Anlage.