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Berlin, 15.01.2010: Wettbewerb stärken – Missbrauch bekämpfen.
Wachstum und Aufschwung ist die Überschrift des Kapitels im Koalitionsvertrag, unter dem als Maßnahme zum Bürokratieabbau die Einführung eines Einflechtungsinstrumentes angekündigt wird, jetzt liegt der Referentenentwurf vor. Doch offenen Märkten und Wettbewerb, den Voraussetzungen für Wachstum und Aufschwung, ist am ehesten damit gedient, wenn das Entstehen von Marktmacht durch eine effektive Fusionskontrolle verhindert wird, wenn ein Rahmen vorhanden ist, um bei bestehender Marktmacht Missbrauch zu verhindern. Der Markenverband erwartet, dass sich die Bundesregierung nicht nur mit einer ultima ratio für extreme Ausnahmefälle befasst, sondern sich zügig den wesentlichen Stellschrauben zuwendet:
Hierzu gehört, dass Unternehmen ein effektiver Zugang zu Märkten und Konsumenten gewährleistet ist, auch wenn sie dabei wie im Energiebereich, im Eisenbahnverkehr, der Telekommunikation oder im Lebensmitteleinzelhandel auf die Leistungen Dritter ange-wiesen sind. Aber während ein Zugang zu Eisenbahn- und Energienetzen garantiert ist, kann die Markenartikelindustrie nicht sicher sein, dass sie zu angemessenen Bedingungen im Lebensmitteleinzelhandel gelistet wird.
Hierzu gehört, dass sich auch betroffene Unternehmen effektiv und ohne die berechtigte Furcht vor Repressalien gegen Machtmissbrauch wenden können. Die bekannte Ross- und Reiter-Problematik durch den Marktbeherrscher darf die Wahrnehmung von Rechten oder auch nur die Kooperation mit dem Bundeskartellamt nicht behindern. Eine Stärkung der Verbandsklagebefugnis, die es auch Verbänden der Marktgegenseite ermöglicht, Auskunft zu verlangen und gegen Machtmissbrauch vorzugehen, kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.
Hierzu gehört auch, etablierte und bewährte Instrumente, wie das Verbot des Anzapfens von Lieferanten durch ungerechtfertigte Forderungen nicht ohne Not in Frage zu stellen oder auslaufen zu lassen.
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer