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Berlin 8. Februar 2007
Der Markenverband begrüßt die heutige Bußgeld-Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen die Drogeriekette Rossmann. Danach muss Rossmann ein Bußgeld in Höhe von Euro 300.000 zahlen, weil das Unternehmen im Jahr 2005 Drogeriemarkt-Artikel diverser Hersteller unter Einstandpreis verkauft hat. „Die Entscheidung des Kartellamtes ist ein Sieg für die Marke“ freut sich Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Die konsequente Gesetzesanwendung durch das Bundeskartellamt fördert den untrennbar mit der Marke verbundenen Wertschöpfungsprozess".
Der Markenverband verspricht sich von dieser Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung in den Markt.
Als Vertreter der markenorientierten Konsumgüter- und Dienstleistungswirtschaft setzt sich der Markenverband dafür ein, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verschärfung des Untereinstandpreisverkaufsverbot schnellstmöglich umgesetzt wird. Allerdings fordert der Markenverband, dass diese zunächst nur für Lebensmittel geplante Verschärfung diskriminierungsfrei für alle Waren und Dienstleitungen gilt. Der Markenverband stellt fest, dass die für die koalitionsvertragliche Vereinbarung geltenden Gründe für die Verschärfung des Schleuderpreisverbots nicht nur für Lebensmittel, sondern für Waren und Dienstleistungen aller Art gelten.
Hauptgeschäftsführer Horst Prießnitz weiter: "Diese Entscheidung passt auch gut in die verbraucherpsychologische Landschaft, da die Geizwelle gebrochen ist und der Konsument den Qualitätsgedanken wieder in den Vordergrund seiner Kaufentscheidungen stellt."