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Durchsetzungsgesetz

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PM 10/2008

Markenverband:  Verabschiedung des „Durchsetzungsgesetzes“ stärkt geistiges Eigentum 

Berlin, 11. April 2008. Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte „Durchsetzungsgesetz“ verabschiedet, durch das Rechteinhabern die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche erleichtert werden soll. Das Gesetz geht im Wesentlichen auf eine europäische Richtlinie zurück, die bereits im April 2004 verabschiedet worden war. 

Dazu Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes: „Der überfällige Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens ist ein wichtiger Fortschritt und eine Erleichterung bei der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber Verletzern. Der Markenverband bedauert allerdings, dass die Umsetzung der schon 2004 beschlossenen Richtlinie erst jetzt erfolgte. Die Umsetzungsfrist für die europäische Richtlinie ist bereits im April 2006 abgelaufen. Die späte Umsetzung hat in der Praxis bereits zu erheblichen Nachteilen und Schäden geführt. Trotzdem sind wir dankbar, dass nun mit schärferen Instrumenten gegen Rechtsverletzer vorgegangen werden kann. 

Die nun erreichten Verbesserungen im Zivilrecht sind aus Sicht des Markenverbandes allein aber nicht ausreichend. 

„So wichtig die nun beschlossenen Änderungen auch sind, damit Rechteinhaber ihren eigenen Beitrag im Kampf gegen Rechtsverletzungen leisten können: das Zivilrecht stößt bei organisierter Marken- und Produktkriminalität schnell an Grenzen. Wir benötigen deshalb auch wirksame und abschreckende Strafvorschriften. Daran fehlt es im Augenblick noch. Auf die nun erzielten Fortschritte im Zivilrecht müssen deshalb rasch Verbesserungen im Strafrecht folgen“, so Falke weiter. 

Wesentliche praktische Bedeutung im Rahmen der beschlossenen Neuregelung kommt insbesondere der Möglichkeit zur vereinfachten Vernichtung von Piraterieware durch die Zollbehörden zu. Zukünftig können beschlagnahmte Fälschungen vernichtet werden, wenn der Fälscher dem nicht ausdrücklich widerspricht.   

Darüber hinaus kommt den erweiterten Auskunftsansprüchen hohe praktische Bedeutung zu. Dies gilt insb. für den Anspruch gegenüber „Dritten“, die zwar nicht selbst eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte begangen haben, als (unfreiwillige) Unterstützer aber rechtsverletzende Waren in ihrem Besitz hatten oder für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht haben. Durch diese Regelungen wird es möglich, auf einer rechtssicheren Grundlage etwa Spediteure oder online-Auktionshäuser zur Auskunft ihrer rechtswidrig handelnden Kunden zu zwingen.  

 

Zum Markenverband 

Dem 1903 in Berlin gegründeten Markenverband gehören knapp 400 Mitglieder an, die für einen Markenumsatz im Konsumgüterbereich von über 300 Mrd. und im Dienstleistungsbereich von ca. 200  Mrd. in Deutschland stehen.  

Die Unternehmen stammen unter anderem aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, pharmazeutische Produkte sowie Telekommunikation. Zu den Mitgliedern zählen Beiersdorf, Hugo Boss, Coca-Cola, Deutsche Bank, Deutsche Post, Falke, Lancaster, Nestlé, Procter & Gamble, Dr. Oetker und Volkswagen. 

Rückfragen: 

Christoph Kannengießer                                               

Hauptgeschäftsführer                                       

Tel.:030/20 61 68-10

 

Christopher Scholz

Stv. Hauptgeschäftsführer

Tel. 0170/45 55 573                                                                                  

 

Markenverband e.V.

Unter den Linden 42

10117 Berlin

c.scholz@markenverband.de

 

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