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Entscheidung des Bundeskartellamtes  | zu Edeka-Tengelmann

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PM 20/2008

Fusionskontrolle weiter stärken, Nachfragemacht im Einzelhandel begrenzen  

Berlin, 01.07.2008. Zur heute vom Bundeskartellamt bekannt gegebenen Entscheidung, den Zusammenschluss im Supermarktgeschäft von EDEKA und Tengelmann unter Bedingungen freizugeben, erklärt Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes, in Berlin:  

„Die Übernahme eines wesentlichen Geschäftsbereichs durch die Nummer 1 auf dem Lebensmittelmarkt von der Nummer 5 führt zu weiteren Konzentrationsprozessen im ohnehin stark vermachteten Lebensmitteleinzelhandel. Der Marktführer EDEKA baut damit seine Marktmacht noch weiter aus. Darauf weist das Bundeskartellamt sogar selbst hin. Beides wäre Grund genug gewesen, diese Fusion nicht zuzulassen. Zu begrüßen ist allerdings, dass das Bundeskartellamt den Zusammenschluss nur unter Auflagen gestattet hat. Positiv ist auch, dass die Beschaffungsmärkte in den Blick genommen und die geplante Einkaufskooperation untersagt wurde. Das spricht für eine wachsende Sensibilität der deutschen Kartellbehörden beim Thema Nachfragemacht. Deutschland geht damit europaweit mit gutem Beispiel voran. Vor allem gilt es, das Bewusstsein der europäischen Wettbewerbsbehörde dafür zu schärfen, dass auf mittlere Sicht die Konsumenten immer weniger bedient werden, wenn die Zahl der Akteure immer weiter schrumpft“, erklärte Falke. 

„Mit einem Marktanteil von über 30 Prozent ist die EDEKA jetzt umso mehr gefordert, verantwortungsbewusst mit ihrer dominierenden Position umzugehen. Das gilt für akzeptable Konditionen und Rahmenbedingungen für die Kooperation mit den Herstellern ebenso wie für ein attraktives Angebot für die Konsumenten, das auf Qualität und Vielfalt setzt. Die Markenwirtschaft unterstützt eine klare Qualitätsstrategie und sucht den fortwährenden Dialog mit den Partnern im Handel, um Fairness und das Einhalten von Spielregeln zu stärken sowie das Bewusstsein für das Entstehen einer Wertschöpfungsgemeinschaft zu schärfen“, so Falke.

 

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