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Berlin, 10.10.2008: Die EU-Kommission hat in dieser Woche einen Richtlinienentwurf zu Verbrauchervertragsrechten vorgelegt. Hierzu Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes:
„Die Kommissionspläne zur Harmonisierung des Verbraucherrechts in der Europäischen Union sind nach Ansicht des Markenverbandes grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Vereinheitlichung des Rechts und die Beseitigung bestehender Widersprüche im europäischen Recht stärken sowohl Verbraucher als auch Unternehmen und fördern freies Wirtschaften im gemeinsamen Binnenmarkt“, so Kannengießer.
Im einzelnen zeigt die Richtlinie jedoch, dass nicht nur bestehende Verbraucherrechte angeglichen, sondern auch neue Verbraucherschutzregeln eingeführt werden sollen. Hierzu gehören beispielsweise die Ausweitung der Anwendung der Regelungen für Haustürgeschäfte oder die geänderte Regelung zum Gefahrübergang beim Versendungskauf.
„Es ist für uns nicht verständlich, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Harmonisierung versucht, durch die Hintertür neue Regulierungen zu Lasten der Unternehmen einzuführen. Gerade in Deutschland besteht bereits ein sehr hoher Standard beim Verbraucherschutz. Weitere Verschärfungen sind hier in den seltensten Fällen zu rechtfertigen“, machte Kannengießer deutlich.