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Gesetz zum Untereinstandspreisverbot | bleibt auf halbem Wege stehen

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Berlin, 25. April 2007
Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist in puncto Untereinstandspreisverbot für die Markenindustrie ein wichtiges Ereignis.
 Der Markenverband begrüßt das geplante Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis für Lebensmittel, bemängelt jedoch gleichzeitig die Beschränkung eben darauf.

Hauptgeschäftsführer Horst Prießnitz hebt hervor:„ Die Bundesregierung ist bei dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetz auf halbem Weg stehen geblieben. Die Streichung des Untereinstandspreisverbotes nicht generell für alle Waren und Dienstleistungen vorzunehmen, ist gesetzessystematisch willkürlich und verkennt, dass die zu Gunsten einer Verschärfung für Lebensmittel vorgebrachten Argumente ohne Abstriche auch für andere Waren und Dienstleistungen gelten. Wir haben wenig Verständnis für die Sektoralisierung des Gesetzes und hoffen auf das Parlament als Korrekturfaktor. Der Verkaufspreis ist speziell für Marken – über betriebswirtschaftliche Aspekte hinaus – von elementarer Bedeutung, weil die Höhe des Preises über das Image der Marke beim Endverbraucher entscheidet."

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