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Berlin, 15.11.2007
„Die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht setzt marktmächtigen Handelsunternehmen dort Grenzen, wo Wettbewerb durch Diskriminierung und Behinderung ersetzt zu werden droht“, erklärt Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes, zur heute vom Bundestag verabschiedeten 8. Kartellnovelle. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Qualitätswettbewerbes und der Produktvielfalt sowie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes“, so Franz-Peter Falke weiter.
Mit der Änderung trage der Gesetzgeber den veränderten Machtverhältnissen, insbesondere zwischen Konsumgüterindustrie und Einzelhandel, Rechnung. Die Konzentration im deutschen Handel hat dazu geführt, dass heute die "Top 5" des deutschen Lebensmittelhandels mehr als 70% des Marktes auf sich vereinigen. Jedes Unternehmen dieser Spitzengruppe ist für seine Lieferanten - unabhängig von deren Größe - nahezu unverzichtbar.
Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht stärkt die Position der Hersteller gegenüber Listungsentscheidungen des Einzelhandels, die nicht von den Nachfrageinteressen der Verbraucher geprägt sind, sondern von der Abhängigkeit der Lieferanten von der Nachfragemacht einzelner Unternehmen. Die Gesetzesänderung ist deshalb eine neue Chance für den Leistungswettbewerb und dient unmittelbar der Sortimentsvielfalt für den Verbraucher.
Zustimmung findet in der Markenartikelindustrie auch die Ausweitung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis. Mit der Einschränkung sachlicher Rechtfertigungsgründe stelle der Gesetzgeber sicher, dass die Regelung nicht leer läuft. Die neue Regelung erhöht die Rechtssicherheit beim Handel mit Lebensmitteln. Zu bedauern sei, dass vergleichbare Verbesserungen bei anderen Waren und Dienstleistungen nicht erfolgt sind, erklärte der Markenverband.