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Markenverband begrüßt EuGH-Urteil | für eine fachkompetente und | sichere Arzneimittelversorgung

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Berlin, 19.05.2009 Apotheken dürfen auch in Zukunft nur von ausgebildeten Pharmazeuten geführt werden. Apothekenketten, deren Filialen allein von Verkaufspersonal betrieben werden, bleiben mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)  im Sinne einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung auch in Zukunft unzulässig. Dazu erklärte der Markenverband, in dem die meisten renommierten Hersteller von Markenarzneimitteln zur Selbstmedikation organisiert sind:

„Die Entscheidung war für die Hersteller von Markenarzneimitteln eine gute Nachricht. Sie stellt ausdrücklich klar, dass Apotheken in besonderer Weise auch der Gesundheitsberatung mit Medikamenten, Pflege- und Vitaminprodukten verpflichtet sind. Dies ist zugleich auch ein wichtiger Schritt, Qualität von Produkten und Dienstleistung sicherzustellen. Kunden und Patienten bleiben die gewohnt hohe Markenqualität, die für Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden steht, sowie das vielfältige Angebot auch künftig erhalten. Dies wäre bei der Zulassung von Massenvertriebsformen nicht gesichert.“

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