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Berlin, 08.12.2007
Die Markenartikelindustrie lehnt die vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates geforderte Verwässerung der bereits vom Kabinett und vom Bundestag verabschiedeten Verpackungsnovelle strikt ab. Nach dem Vorschlag der Länderwirtschaftsminister soll eine Vielzahl von Verpackungen von der Lizenzierungspflicht bei Dualen Systemen ausgenommen werden. Das Problem, dass gegenwärtig große Verpackungsmengen in Umlauf gebracht werden, ohne dass entsprechende Lizenzgebühren gezahlt werden, wollen die Wirtschaftsministerien auf die Dualen Systeme abwälzen. Dem Vollzugsdefizit soll ein Ersatzanspruch der Systemanbieter gegen die Gebührenpreller abhelfen.
„Dieser Vorschlag ist ein Schlag gegen die rechtstreu Gebühren zahlende Wirtschaft und rechtsstaatlich bedenklich. Wenn der Staat die Unternehmen verpflichtet, Lizenzgebühren für die haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen zu zahlen, dann muss er dies auch allgemein durchsetzen. Die derzeitigen Vollzugsdefizite in die Verantwortung der Wirtschaft abzuschieben, kommt einem Freibrief für Trittbrettfahrerei nahe“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Christoph Kannengießer. „Es ist völlig unverständlich, dass die Wirtschaftsministerien die bereits bestehenden massiven Wettbewerbsverzerrungen weiter verschärfen.“
Über den Markenverband:
Dem 1903 in Berlin gegründeten Markenverband gehören knapp 400 Mitglieder an, die für einen Markenumsatz im Konsumgüterbereich von ca. 250 Mrd. und im Dienstleistungsbereich von ca. 200 Mrd. in Deutschland stehen. Die Unternehmen stammen unter anderem aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel, pharmazeutische Produkte sowie Telekommunikation. Zu den Mitgliedern zählen neben Coca-Cola und Triumph beispielsweise Beiersdorf, Boss, Dt. Bank, Dt. Post, Falke, Lancaster, Nestlé, Procter & Gamble, Dr. Oetker und Volkswagen.