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Berlin, 06. November 2007
Anlässlich der Beratungen des Umweltausschusses am 7. November 2007 mahnt der Markenverband eine zügige Verabschiedung der 5. Novelle zur Verpackungsverordnung an. Diese sei dringend erforderlich um die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen durch das Ausnutzen unklarer Regelungen in der bestehenden Verordnung zu beenden.
"Die Unternehmen, die derzeit bestehende Reglungslücken nicht ausnutzen, müssen vor weiteren wirtschaftlichen Nachteilen gegenüber den Trittbrettfahrern abgesichert werden. Im parlamentarischen Verfahren darf die Novelle nicht verwässert oder auf die lange Bank geschoben werden“, so der Markenverband. Die Verpackungsmenge, für die kein finanzieller Beitrag zur flächendeckenden Entsorgung geleistet würde, habe massiv zugenommen. Sie wird von Experten auf über 25% veranschlagt.
Der Markenverband vertritt die große Mehrheit der Markenartikelhersteller in Deutschland und damit die Unternehmen, welche die haushaltsnahe Einsammlung von Verkaufsverpackungen im Wesentlichen finanzieren und von den Wettbewerbsverzerrungen durch „Trittbrettfahrer“ besonders betroffen sind. Diese können derzeit nicht unter Kontrolle gehalten werden, weil den Ländern wirksame Instrumente fehlen.
Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle schaffe Sicherheit, indem sie klare Abgrenzungen zwischen privater und gewerblicher Entsorgung vorsehe, so der Markenverband. Dies gelte besonders für die Verpflichtung sich an den Kosten der Finanzierung der haushaltsnahen Einsammlung zu beteiligen, sofern eigene Verpackungen dort anfallen. Dabei erwartet der Markenverband, dass sich die erreichte Rechtssicherheit auch positiv auf den Wettbewerb der Entsorger auswirken wird, da dieser zukünftig auf „Augenhöhe“ stattfindet.