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Verpackungsnovelle kommt: | Schluss mit der Trittbrettfahrerei

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Berlin, 08. November 2007
Der Markenverband begrüßt die Verabschiedung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die der Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat.

Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes, erklärt dazu: „Die Unternehmen, die derzeit bestehende Reglungslücken nicht ausnutzen, werden durch die Entscheidung des Bundestags künftig vor weiteren wirtschaftlichen Nachteilen gegenüber den Trittbrettfahrern abgesichert. Dies ist dringend erforderlich, um die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen durch das Ausnutzen unklarer Regelungen in der bestehenden Verordnung zu beenden.

Der Markenverband vertritt die große Mehrheit der Markenartikelhersteller in Deutschland und damit die Unternehmen, welche die haushaltsnahe Einsammlung von Verkaufsverpackungen im Wesentlichen finanzieren und von den Wettbewerbsverzerrungen durch „Trittbrettfahrer“ besonders betroffen sind. Diese können derzeit nicht unter Kontrolle gehalten werden, weil den Ländern wirksame Instrumente fehlen.

Die von der Bundesregierung verabschiedete Novelle schafft Sicherheit, indem sie klare Abgrenzungen zwischen privater und gewerblicher Entsorgung vorsieht, so der Markenverband. Dies gilt besonders für die Verpflichtung, sich an den Kosten der Finanzierung der haushaltsnahen Einsammlung zu beteiligen, sofern eigene Verpackungen dort anfallen. Dabei erwartet der Markenverband, dass sich die erreichte Rechtssicherheit auch positiv auf den Wettbewerb der Entsorger auswirken wird, weil dieser zukünftig auf „Augenhöhe“ stattfindet.

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