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Berlin, 20.12.2007
Die heute vom Bundesrat verabschiedete Novelle zur Verpackungsverordnung ist nach Einschätzung des Markenverbandes ein wichtiger Schritt, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Markenwirtschaft zu beenden.
„Trittbrettfahrern und unseriösen Selbstentsorgern wird künftig die Grundlage entzogen“, erklärt Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, heute in Berlin. „Die Zeit der Unsicherheit ist nun endlich vorbei. Die Verpackungsmenge, für die kein finanzieller Beitrag zur flächendeckenden Entsorgung geleistet wird, hat in den letzten Monaten massiv zugenommen. Sie wird von Experten auf über 25% veranschlagt. Mit der Verabschiedung der Verpackungsnovelle werden die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten rechtstreu Entsorgungsgebühren zahlender Unternehmen beendet. Dies trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt den Unternehmen Planungssicherheit.“
Der Markenverband vertritt die große Mehrheit der Markenartikelhersteller in Deutschland und damit die Unternehmen, welche die haushaltsnahe Einsammlung von Verkaufsverpackungen im Wesentlichen finanzieren und von den Wettbewerbsverzerrungen durch „Trittbrettfahrer“ besonders betroffen sind. Diese können künftig unter Kontrolle gehalten werden, weil die Länder nun wirksamere Instrumente des Vollzugs zur Hand haben.
Die Verpackungsnovelle schafft Sicherheit, indem sie klare Abgrenzungen zwischen privater und gewerblicher Entsorgung vorsieht. Dies gilt besonders für die Verpflichtung, sich an den Kosten der Finanzierung der haushaltsnahen Einsammlung zu beteiligen, sofern eigene Verpackungen dort anfallen. Dabei erwartet der Markenverband, dass sich die erreichte Rechtssicherheit auch positiv auf den Wettbewerb der Entsorger auswirken wird, da dieser zukünftig auf „Augenhöhe“ stattfinde.