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Anhörung zur GWB-Novelle im Ausschuss für Technologie und Wirtschaft
Berlin, 27.06.2012. Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Technologie und Wirtschaft zur anstehenden GWB Novelle stellte Dr. Andreas Gayk, Leiter Vertriebspolitik/Handelsbeziehungen im Markenverband e.V., die Positionen der Markenwirtschaft zu der Gesetzesnovelle dar. Er hob hervor, dass Wettbewerb als Ordnungsprinzip unserer Wirtschaft sozialen Wohlstand gewährleistet. Daneben bedingen sich Wettbewerb einerseits und die Freiheit des Einzelnen, Privatautonomie sowie die Rechtsgleichheit der Menschen gegenseitig. Um beides zu schützen, setzt sich der Markenverband gezielt für drei Teilbereiche des Wettbewerbsrechts ein:
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Die effektive Verfolgung des Missbrauchs von Nachfragemacht
Deshalb gilt es in der GWB-Novelle jetzt
- das gegenwärtiges Schutzniveau bei Anzapfversuchen beizubehalten,
- das Ross-und-Reiter-Problem anzugehen und
- die Selbstregulierung zu stärken. -
Die Verhinderung der Verramschung von Leistungen unter Einstandspreis
Deshalb gilt es in der GWB-Novelle jetzt
- das Schutzniveau zu verbessern und
- den Nachweis von Verstößen zu erleichtern. -
Die Verhinderung weiterer Machtkonzentration durch Übernahmen
Deshalb gilt es in der GWB-Novelle jetzt
- den Marktbeherrschungstest beizubehalten und zu ergänzen und
- der Salamitaktik bei Akquisitionen zu begegnen.
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der Bundesrat vor, aufgrund von Kartellrechtsverstößen abgeschöpfte Vorteile sowie 20 % der Geldbußen, die das Bundeskartellamt verhängt, einem Sondervermögen zuzuführen, das unter Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Verbraucherarbeit einsetzt. Der Markenverband spricht sich gegen eine Instrumentalisierung des Kartellrechts zur gezielten Finanzierung von Verbraucherarbeit oder -verbänden aus: Wettbewerb nützt den Verbrauchern, aber Kartellrechtsdurchsetzung ist kein geeignetes Instrument zur Finanzierung von Verbraucherarbeit. Die Entwicklung der mit dem ORWI-Urteil des BGH angestoßenen Diskussion zum Kartellschadenersatzrecht sollte abgewartet werden.
Damit die GWB-Novelle dem hohen Anspruch einer Optimierung und Modernisierung des Wettbewerbsrahmens in Deutschland gerecht wird und den Unternehmen der Markenartikelindustrie, auch den kleinen und mittleren, weiterhin tatsächlich eine faire Chance am Markt geben wird, hat der Markenverband in seiner Stellungnahme detaillierte Vorschläge zur Lösung der beschriebenen Problemstellungen unterbreitet.
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer