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Erneute Diskussion um Werbebeschränkungen/-verbote
Berlin, 11.06.2012 „Ein Werbeverbot in öffentlich-rechtlichen Sendern schadet Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Werbenden Unternehmen wird wissentlich der gezielte Zugang zu interessierten Bevölkerungskreisen verwehrt, regionale Ereignisse verlieren an Resonanz und die kulturelle Vielfalt leidet darunter“, sagt Franz-Peter Falke, Präsident Markenverband e.V.
Uwe Becker, Vorsitzender der Organisation Werbetreibende im Markenverband (OWM), fügt hinzu: „Eine große Mehrheit der Zuschauer akzeptiert Werbung und Sponsoring. Mit dem Erhalt oder einem geringen Ausbau der Werbemöglichkeiten in ARD und ZDF könnten die Rundfunkgebühren langfristig stabil gehalten werden, vielleicht sogar sinken - eine Entlastung der Bürger, die schnell und direkt ankommt.“
Die erneute Diskussion über die eklatante Beschränkung von Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern missachtet in ihrer Konsequenz den Wunsch der Gebührenzahler nach nicht weiter steigenden Gebühren, verwehrt den werbenden Unternehmen wissentlich den Zugang zu großen Bevölkerungsschichten, nimmt eine Gefährdung der kulturellen Vielfalt in Kauf und stärkt die oligopolistischen Angebotsstrukturen im deutschen TV- und Rundfunkwerbemarkt. Im Interesse der Bürger, der Unternehmen und des Wettbewerbs dürfen Werbung und Sponsoring in öffentlich-rechtlichen Sendern nicht weiter beschnitten oder verboten werden.
Mit ihrem qualitativ hochwertigen Angebot erreichen die öffentlich-rechtlichen Sender wichtige Zielgruppen, die von der Altersstruktur und der Kaufkraft her mit Werbung in privat-kommerziellen Sendern kaum erreicht werden. Zudem bieten die öffentlich-rechtlichen Sender regionale Belegungsmöglichkeiten – flankierend zu kulturellen und sportlichen Großveranstaltungen - die die Sichtbarkeit und damit Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständischer Unternehmen sichern und stärken.
Eine weitere Einschränkung oder gar ein Verbot von Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern würde den Zugang zu diesen Qualitätsumfeldern zum Nachteil von Unternehmen und Marken verhindern. Gerade deshalb ist es ein Trugschluss zu glauben, dass sich die Werbebudgets zugunsten privater Anbieter verschieben würden. Eine weitere Werbebeschränkung in ARD und ZDF würde den Zugang zu relevanten Bevölkerungsgruppen verwehren und die Unternehmen dazu zwingen, diese über andere Kommunikationswege anzusprechen.
Schon heute fließen 80 Prozent der Bruttoausgaben für TV-Werbung in nur zwei Vermarktungsgesellschaften der Privatsender. Ordnungspolitisch würde ein Verbot von Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern die Angebotsstrukturen im deutschen Rundfunk-Werbemarkt zum Nachteil der werbenden Unternehmen weiter ausdünnen.
Zur nachhaltigen Stärkung von Wettbewerb und wirtschaftlicher Entwicklung der werbenden Markenwirtschaft fordern Markenverband und OWM daher den langfristigen Erhalt von Werbung und Sponsoring in allen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sendern.
Ansprechpartner: Johannes Ippach