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Markenverband: Australisches Urteil macht | Plain Packaging nicht zu einem sinnvollen Instrument der Gesundheitspolitik

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Plain Packaging – Australisches oberstes Gericht erklärt Regelung der Regierung für zulässig.

Berlin, 15.08.2012.  Plain Packaging ist der grundsätzlich falsche Ansatz, um Gesundheitspolitik zu betreiben“, so die klare Aussage von Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. Hieran ändert auch das heute in Australien vom obersten Gerichtshof ergangene Urteil nichts, dass die Maßnahmen der Australischen Regierung zu Plain Packaging für rechtmäßig erachtet. Die Prüfung durch das oberste Gericht bezieht sich alleine auf die Frage, ob die Australische Regierung sich durch die Regelung zu Plain Packaging die Übernahme des Eigentums der Zigarettenhersteller an der Verpackungsfläche aneigne, ohne dass hierfür eine Entschädigung angesetzt wird und ob dies mit der Australischen Verfassung vereinbar ist. Über die Frage der Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen oder die Wirksamkeit der Maßnahme für den Gesundheitsschutz ist damit nichts gesagt.

„Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Ziel. Wer dies aber dadurch erreichen will, dass er Marken abschafft, sorgt nicht dafür, dass insgesamt weniger geraucht wird, sondern verwischt nur die Grenzen, welche Zigaretten gekauft werden. Damit wird kein Gesundheitsschutz sondern lediglich Wettbewerbsverzerrung betrieben“, so Dröge weiter.

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