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Markenverband zum Tag des geistigen Eigentums 2012
Berlin, 26.04.2012. Zum Welttag des geistigen Eigentums bekräftigt der Markenverband seine dringende Forderung kriminelles Unrecht in Form von Produkt- und Markenpiraterie in Deutschland strafrechtlich konsequenter zu verfolgen. “Unsere Gesellschaft bezieht Ihren Wohlstand größtenteils aus dem Wissen und der Kreativität ihrer Bürger und nicht aus Rohstoffen. Produkt- und Markenpiraten bedrohen die Freiheit und die Eigentumsrechte aller Kreativen, Innovatoren und Markeninhaber“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Es ist an der Zeit, für Markenrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten einzuführen.“
Die Verletzung geistigen Eigentums ist ein schwerwiegendes kriminelles Unrecht. So verursacht Produkt- und Markenpiraterie jährlich weltweit einen Schaden in Höhe von geschätzten 600 Mrd. US-Dollar. Neben den wirtschaftlichen Schäden geht Produkt- und Markenpiraterie mit kriminellen oder mafiosen Strukturen einher, beschädigt gesellschaftliche Wertesysteme und verhindert freie Märkte und fairen Wettbewerb.
Der wirksame Schutz der geistigen Eigentumsrechte dient gerade auch der Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie. Trotz dieses Wissens werden Markenrechtsverletzungen selbst im großen Umfang in der Regel nur mit Geldstrafen geahndet.
Hintergrund:
Der Kauf oder Verkauf von gefälschten Waren durch Verbraucher ist straffrei. Im geschäftlichen Verkehr findet eine Ahndung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren statt. Beide Regelungen begrüßt der Markenverband. Insbesondere Verbraucher sollen nicht kriminalisiert werden. Kennzeichenrechtsverletzungen im großen Umfang, „im gewerblichen Ausmaß“, sollten aus Sicht des Markenverbandes jedoch mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten belegt werden, um dem großen kriminellen Unrecht besser gerecht zu werden und eine angemessene Abschreckungswirkung herbeizuführen.