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Entscheidung des EU-Parlaments legt Grundstein für besseren Verbraucher- und Markenschutz
Berlin, 15.06.2017. Zwei wichtige Meilensteine sind in Europa für den Schutz der Verbraucher und Markenhersteller vor kriminellen Fälschern im Onlinehandel erreicht worden. Sowohl der heute vom europäischen Parlament (EP) beschlossene Initiativbericht über Plattformen, als auch die EuGH-Entscheidung (Pirate Bay) weisen Online-Plattformen mehr Verpflichtungen bei der Bekämpfung von Markenrechtsverletzungen sowie Verbrauchergefährdung zu. „Für einen wirkungsvollen Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie ist es nun an der EU-Kommission, diese Forderungen im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) umzusetzen.“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Es ist gut, jetzt auch das europäische Parlament bei unserem langjährigen Einsatz für die Verantwortungsübernahme von Online-Plattformen an unserer Seite zu wissen.“
Mit den Vorschlägen des EP werden alle an der digitalen Vertriebskette Beteiligten enger in die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eingebunden: Das EP weist die EU-Kommission nicht nur darauf hin, dass Leitlinien für die Umsetzung für die Haftung von Vermittlern erforderlich sind, damit Online-Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden. Zum Schutz der Verbraucher vor den Gefahren gefälschter Produkte fordert das EP von der EU- Kommission, alle Akteure in der Wertschöpfungskette wirksamer in den Kampf gegen Produktfälschungen einzubinden. Dies erfordert von Plattformen angemessene und wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zur Verhinderung der Werbung für gefälschte Waren und deren Verbreitung. Dies soll auf Empfehlung des EP auch gesetzlich geregelt werden. Das EP weist die EU-Kommission zudem darauf hin, dass Online-Plattformen, die aufgrund ihrer Geschäftsentwicklung keine neutrale Rolle mehr spielen, den Haftungsausschluss der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Ansprechpartner: Anja Siegemund, Leiterin Büro Brüssel