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Berlin, 23.08.2017. Für die Markenartikelindustrie ist die heutige Entscheidung des OLG Düsseldorf im Fall EDEKA ./. Bundeskartellamt im Ergebnis positiv, denn sie trifft wichtige Aussagen zur zukünftigen Praxis beim Thema Marktabgrenzung im Lebensmitteleinzelhandel. „Inhaltlich begrüßen wir die Entscheidung, da sie die vom Bundeskartellamt herangezogenen neuen strengeren Kriterien zur räumlichen Marktabgrenzung auf lokaler Ebene bestätigt und so Wettbewerb auch auf lokaler Ebene fördert,“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Dies wird künftig eine weitere Hürde für Einzelhandelsfusionen darstellen. Er ergänzt: „Wir bedauern aber, dass das Oberlandesgericht keine Aussagen zu der permanent wachsenden Nachfragemacht der Spitzengruppe des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Herstellern getroffen hat. Es verbleibt weiterhin bei der klaren Position des Kartellamts, dass diese den Wettbewerb und auf Dauer auch die Verbraucher schädigt.“
Das Thema Nachfragemacht wird weiter im Fokus der Arbeit des Markenverbandes stehen. Angesichts der Presseberichterstattung über aktuelle Forderungen nach einem Beitrag der Markenartikelindustrie zur Finanzierung der Kaiser's Tengelmann Übernahme ist dies wichtiger denn je.
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer