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Deutscher Zoll verzeichnet dramatischen Anstieg beim Wert aufgegriffener Fälschungen

Europäischer Gesetzgeber in der Pflicht: Online-Handel als etablierten Vertriebskanal für Fälschungen trockenlegen

Berlin, 04.04.2017. Die Jahresbilanz 2016 des Deutschen Zolls verzeichnet einen dramatischen Anstieg beim Wert beschlagnahmter Waren: Dieser stieg von rund 133 Mio. Euro in 2015 auf 180 Mio. Euro in 2016  bei insgesamt zehn Prozent weniger Aufgriffen. Über ein Drittel der aufgegriffenen Fälschungen wurde per Post versendet. Das ist ein erneuter Beleg dafür, dass sich Online-Bestellung in Verbindung mit Postversand als Vertriebskanal für Produkt- und Markenfälscher etabliert hat. „Nahezu risikofrei füllt der Online-Handel mit Plagiaten zunehmend die Kassen der organisierten Kriminalität und schädigt Verbraucher, Markenhersteller und Gesellschaft in enormen Ausmaß. Der europäische Gesetzgeber könnte im Rahmen der Umsetzung der Digitalen Binnenmarktstrategie hier wesentliches ändern“ so Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. „Hierzu bedürfte es nur der Einführung von Sorgfaltspflichten für Verkaufsplattformen. Dies wäre eine wirksame Maßnahme, um den Hauptvertriebsweg krimineller Produkt- und Markenpiraten zumindest teilweise trockenzulegen.“

Nach Erhebungen von OECD und dem EU-Büro für geistiges Eigentum (EUIPO) beträgt der weltweite Umsatz mit gefälschten Waren 461 Milliarden Dollar. Und bei einem europaweiten Umsatz in Höhe von 85 Milliarden Euro handele es sich um 5 Prozent aller EU-Importe. Der Trend zum Online-Handel ist dabei unübersehbar. Weltweit kommen inzwischen 62 Prozent aller illegalen Produkte in kleinen Einheiten auf den Postweg oder werden per Kurier versendet. Unverändert ist Produkt- und Markenpiraterie so eine der größten Bedrohungen für unsere qualitäts- und innovationsgetriebenen Volkswirtschaften.

Obwohl die modernen Online-Vertriebswege der kriminellen Produkt- und Markenpiraten bekannt sind, ergreift die Politik nicht die ihr möglichen Maßnahmen, um die Vertriebskanale der kriminellen Fälscher auszutrocknen. Beispielsweise werden Verkaufsplattformen immer noch nicht in Verantwortung genommen, die mit jedem Fälschungsverkauf verdienen, den ein Dritter auf ihrer Plattform vornimmt. Diese Plattformen genießen seit  2001 im Internet Privilegien, die sie nur zwingen gefälschte Produkte von ihrer Seite zu nehmen, wenn sie davon Kenntnis erlangt haben. So lange sie vermeintlich davon keine Kenntnis haben, kommen diese Produkte auch in Umlauf. Damit steigen konsequent die Gefahren für die Verbraucher. Im Rahmen der Ausgestaltung der Digitalen Binnenmarktstrategie ist der europäische Gesetzgeber gefordert, Sorgfaltspflichten für die Verkaufsplattformen einzuführen. So würde ein Großteil gefälschter Produkte keine Kunden mehr finden – zum Wohle von Verbrauchern, Gesellschaft und Markenunternehmen.

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