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Beschluss des EuGH zu Fragen des OLG Frankfurt a.M. im Fall Coty ./. Akzente GmbH öffnet
Herstellern von Luxuswaren auch Online die Hoheit über die eigenen Vertriebswege
EuGH klärt: Um die Qualität von Produkten zu wahren, muss die Wahl der Vertriebswege durch Hersteller auch im Internet möglich sein
Berlin, 06.12.2017. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu den Fragen des Oberlandesgerichtes Frankfurt a.M. im Fall Coty ./. Akzente GmbH eine Entscheidung getroffen, die Herstellern von Luxuswaren Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung ihrer eigenen Vertriebswege im Onlinehandel gibt. „Die heutige Entscheidung des EuGH gibt den Herstellern von Luxusmarken die Entscheidungshoheit über die Wahl ihrer Vertriebswege im Internet zurück,“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Er fährt fort: „In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung über den Bereich der Luxuskosmetik hinaus. Sie ist ein erster Orientierungspunkt für alle Bereiche, in denen die enge Verzahnung von Markenherstellern und Handel dabei hilft, die Qualität von Produkten zu erhalten und die Leistungen für die Verbraucher zu verbessern.“
Selektive Vertriebssysteme haben sich in den zurückliegenden Jahrzehnten gerade für die Bereiche,
in denen die Europäische Wirtschaft eine internationale Führungsrolle beanspruchen kann, als ein erfolgreiches Modell etabliert. So wird es beispielsweise von Unternehmen der Bereiche Luxusartikel, Maschinenbau, Fahrzeugbau oder hochwertige Elektrogeräte für ein markenangemessenes Verkaufsumfeld genutzt. Um die markengerechte Präsentation auch im Internet zu gewährleisten, muss der E-Commerce so ausgestaltet werden dürfen, dass Markenhersteller ihre Vertriebsstrategie in Übereinstimmung mit ihrem Markenversprechen gestalten können. Das war gerade in Deutschland bisher fraglich. Mit der Entscheidung des EuGH ist jetzt ein erster Schritt auf dem Weg getan, die Gefahr der Verwässerung der eigenen Marke durch drohenden Zwang zur markenschädigenden Kooperation mit Dritten, wie beispielsweise marktmächtigen Onlinehandelsplattformen, im Internet zu verhindern.
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer