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Untätigkeit der EU-Kommission gefährdet Verbraucher beim Online-Shopping

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IP Package ohne legislative Maßnahmen zum Schutz vor Online-Fälschungsverkäufen

Untätigkeit der EU-Kommission gefährdet Verbraucher beim Online-Shopping

Berlin, 29.11.2017. Mit dem heute vorgelegten sogenannten IP-Package will die Europäische Kommission eigentlich den Schutz des geistigen Eigentums verbessern. Hierbei verpasst sie die Gelegenheit, endlich Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen einzuführen und so alle an der digitalen Vertriebskette Beteiligten verbindlich in die Bekämpfung des Handels mit Fälschungen einzubinden.

Das ist von besonderer Brisanz: Kürzlich hat der Markenverband der Kommission anhand von Testkäufen exemplarisch gezeigt, dass preisbewusste Verbraucher auf Onlinemarktplätzen regelmäßig betrogen und ihnen Fälschungen untergeschoben werden. Zudem ist der Kommission bekannt, dass Onlinefälschungsverkäufe ein zunehmendes Massenphänomen sind, dem Verbraucher und Markenrechtsinhaber nahezu schutzlos ausgeliefert sind. Erst die Einführung von bindenden Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze beschneidet die Vertriebswege der kriminellen Fälscher und macht den digitalen Marktplatz Europas für alle Beteiligten deutlich sicherer.

„Bei allen Chancen, die die Digitalisierung bietet, werden erneut die bekannten Risiken des Fälschungshandels über Plattformen für Verbraucher und Unternehmen unter den Tisch gekehrt,“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V. Er ergänzt: „Der Markenverband fordert daher, dass die EU-Kommission noch während ihres laufenden Mandates die nötigen legislativen Maßnahmen ergreift, um Verbraucher und Rechteinhaber vor kriminellen Fälschern im Onlinehandel zu schützen“.

Ansprechpartner:
Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik
Anja Siegemund, Leiterin Büro Brüssel

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