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Betrogene Verbraucher, geschädigte Wirtschaft - Jetzt Onlinemarktplätze zur Fälschungsbekämpfung verpflichten

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100 % Fälschungen bei Testkäufen des Markenverbandes auf Onlinemarktplätzen

Betrogene Verbraucher, geschädigte Wirtschaft - Jetzt Onlinemarktplätze zur Fälschungsbekämpfung verpflichten

Berlin, 29.10.2017. Testkäufe des Markenverbandes zeigen: Preisbewusste Verbraucher erwerben im Rahmen normaler Einkaufsvorgänge auf großen Onlinemarktplätzen regelmäßig unwissentlich Fälschungen. Der Verkauf von Fälschungen ist ein Massenphänomen, das von kriminellen Banden organisiert wird. Dennoch ist der Verkauf der Fälschungen für die kriminellen Händler gleichermaßen einfach, wie er risikolos ist. Um den Onlinevertriebskanal für Produkt- und Markenpiraten unattraktiv zu machen, könnten die Betreiber der Onlinemarktplätze problemlos per Software eine Vielzahl an Fälschungen herausfiltern. Stattdessen entziehen sie sich dieser Verantwortung bei der Bekämpfung von Fälschungsverkäufen und verdienen bei jedem Fälschungsverkauf mit. Diesem Profit der Plattformen steht die Schutzlosigkeit der Verbraucher gegenüber. "Die europäische Politik sieht seit Jahren weg, wenn es um Fälschungsverkäufe über Onlinemarktplätze geht. Dabei sind ihr die Fakten lange bekannt und die Einführung von Sorgfaltspflichten für diese Plattformen würde den digitalen Marktplatz Europas für alle sicherer machen," sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: "Jetzt ist es an der Europäischen Kommission bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte endlich das offene Scheunentor für Fälschungsverkäufe im Internet zu schließen, die Vertriebskanäle der Kriminellen trockenzulegen und die Verbraucher nicht länger im Regen stehen zu lassen."

Der Markenverband hat bei Deutschlands größten Onlineauktionshaus Testkäufe von Marken-Poloshirts durchgeführt und die dabei erworbenen Produkte vom Hersteller auf Authentizität prüfen lassen:
Alle bestellten Produkte stellten sich als Fälschungen heraus.

Bei dem Testkauf verhielt sich der Markenverband wie ein preisbewusster Onlinekäufer: Über die Suchoptionen des Onlineauktionshauses wurde nach einer bestimmten Marke, dem niedrigsten Preis und neuer Ware gesucht. Danach wurden die ersten zehn vorgeschlagenen Angebote bestellt. Interessant ist, dass alle Verkäufer als "gewerblich angemeldete Verkäufer" ausgewiesen waren.

Seit Jahren ist bekannt, dass Onlinehandel für den Handel mit Fälschungen eine Schlüsselrolle als Vertriebskanal einnimmt. Die Fälscher wissen, wie leicht sich Fälschungen über die Onlinemarktplätze verkaufen lassen. Zu dem ist der Handel über das Internet nahezu risikolos. Vor dem Hintergrund dieses Wissens müssten die Onlinemarktplätze zum Schutz Ihrer Kunden intensiv in die Vorfeldbekämpfung von Fälschungsverkäufen gehen. Das Herausfiltern einer Menge von möglichen Fälschungen mit vorhandener Software ist technisch ein Kinderspiel. Für extremistische Inhalte oder Waffen gibt es solche Lösungen schon längst. Mit dem Verweis auf bestehende Internetprivilegien entziehen sich die Plattformbetreiber aber ihrer Verantwortung für vorbeugende Maßnahmen gegen Fälschungsverkäufe. 
Für jeden Fälschungsverkauf,. der so nicht verhindert wird, gilt: Dem Profit der Plattformen steht die Schutzlosigkeit der Verbraucher gegenüber.

Auch der europäischen Politik sind die Vertriebswege der Fälscher ebenso bekannt, wie bei Verbrauchern und der in der Markenwirtschaft angerichtete Schaden. Aber sie sieht seit Jahren weg, wenn es um Fälschungsverkäufe bei Onlinemarktplätzen geht: Die verbindliche Einführung von Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze wäre eine wirksame Maßnahme zur europaweiten Beschneidung der Vertriebswege krimineller Fälscher und würde den digitalen Marktplatz Europas für alle sicherer machen.

Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte kann die Europäische Kommission ganz aktuell zeigen, wie ernst sie es mit dem Verbraucher- und Markenschutz und der Beschneidung der Vertriebswege krimineller Fälscher wirklich meint. Die verbindliche Einführung von Maßnahmen, mit denen sie Onlinemarktplätze die Rückverfolgbarkeit von Händlern sicherstellen und verhindern, dass gefälschte Waren beworben und vertrieben werden, wäre ein wesentlicher Schritt.

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