Artikelaktionen
BDI und Markenverband: Werbeverbot ist erhebliche Wettbewerbsbeschränkung
- Koalitionsvertrag sieht Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben vor
- Entwurf für neue Richtlinie geht weit über EU-Vorgaben hinaus
- Werbung für Unternehmen von existenzieller Bedeutung
Berlin, 08.07.2015. Der Markenverband und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisieren den Entwurf einer neuen Richtlinie für Tabakprodukte. „Werbeverbote sind erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen“, sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Mittwoch in Berlin. „Die Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
widersprechen dem Koalitionsvertrag. Dieser legt sich auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben fest.“ Der Referenten-Entwurf des federführenden Ministeriums sieht ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte vor. Damit geht er deutlich über EU-Vorgaben hinaus.
„Ein Verbot von Werbung unterbindet Differenzierungsmöglichkeiten, zementiert Marktanteile und zerstört Markttransparenz“, sagte Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbands. „Produktwerbung ist essenzieller Bestandteil einer Markwirtschaft. Hersteller müssen mit ihren Kunden kommunizieren dürfen.“ Mit dem angedachten Verbot würden Grundregeln freier Märkte außer Kraft gesetzt. Werbung sei für Unternehmen von existenzieller Bedeutung, um am Markt agieren zu können.