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Berlin, 18.11.2015. Mit seiner heutigen Entscheidung versetzt das OLG Düsseldorf allen Anstrengungen, ein faires Miteinander in den Wertschöpfungsketten zu erreichen, einen schweren Schlag. Nicht nur werden unfaire Verhaltensweisen scheinbar legitimiert, sondern faktisch auch gesetzgeberische Entscheidungen außer Kraft gesetzt.
Das leistet einer strikten Regulierung Vorschub, die mit starren Vorgaben die notwendige Flexibilität und Freiheit für die Marktpartner einschränkt. Umso wichtiger ist es, die vereinbarten Prinzipien guter Geschäftspraktiken von allen Beteiligten der Wertschöpfungskette jetzt mit Leben zu erfüllen. Der Markenverband wird sich weiter in den politischen Prozessen in Deutschland und Europa engagieren, damit die gesetzlichen Vorgaben Vertragsfreiheit und Fairness in den Wertschöpfungsketten tatsächlich sichern.
„Der Markenverband ist dem Einsatz für Selbstregulierung der Marktpartner verpflichtet. Deshalb werden wir die Begründung der Entscheidung sorgfältig analysieren und darauf hinwirken, dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V.
Das Urteil hat Konsequenzen auch für das Ministererlaubnisverfahren. Christian Köhler: „Der Minister ist gefordert sicherzustellen, dass eine Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Edeka nicht faktisch wieder von den Lieferanten bezahlt wird.“
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer