Sektionen

Markenverband unterstützt zügige Novelle | der Verpackungsverordnung

Artikelaktionen

Berlin, 13.03.2014. Mit der siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung sollen zeitnah Schlupflöcher gestopft werden, um höhere Transparenz und damit einen funktionierenden Wettbewerb im Markt der dualen Systeme zu gewährleisten. Dieses Ziel unterstützt der Markenverband vollumfänglich, wie er in seiner heute dazu eingereichten Stellungnahme dargelegt hat. „Die Novelle der Verpackungsverordnung ist eine Notmaßnahme zur Stabilisierung der Kreislaufwirtschaft. Die Einhaltung der aktuellen Regeln zur haushaltsnahen Wertstoffsammlung hat sich teilweise als nicht kontrollierbar erwiesen. Deshalb akzeptieren wir die Streichung der Eigenrücknahmeregelung und sagen ja zu deutlich mehr Transparenz bei Branchenrücknahmelösungen,“ sagt Dominik Klepper, Leiter Umwelt und Nachhaltigkeit im Markenverband. Er ergänzt: „Damit kann die Situation der wettbewerbsorientierten Verpackungsentsorgung stabilisiert und ihre ökologischen Erfolge weiter ausgebaut werden.“

In den letzten 20 Jahren wurde in Deutschland ein Sammel- und Recyclingsystem aufgebaut, das den Stoffkreislauf von Verpackungen nahezu vollständig geschlossen hat und gleichzeitig von der Bevölkerung flächendeckend akzeptiert ist. Durch den Lenkungsmechanismus der Produktverantwortung ist es gelungen, das Wirtschaftswachstum vom Abfallaufkommen zu entkoppeln. Dieses System ist derzeit in seiner Gesamtheit von Trittbrettfahrern bedroht, die zu seiner Finanzierung kaum beitragen. Der Markenverband akzeptiert das pauschale Verbot der Eigenrücknahmeregelung vor dem Hintergrund der kaum mehr durchführbaren Kontrollen durch öffentliche Behörden und dem vermuteten Missbrauch. Branchenlösungen sollten zukünftig nur in definierten Bereichen stattfinden dürfen und müssen auch für den Verpflichteten für die von ihm in Verkehr gebrachten Mengen nachvollziehbar sein.

Darüber hinaus hält der Markenverband die Einführung eines Wertstoffgesetzes für unverzichtbar, um sogenannte stoffgleiche Nicht-Verpackungen effizient und ökologisch sinnvoll zu entsorgen und zudem weitere Unterwanderungsmöglichkeiten der Lizenzierungspflicht auszuschließen. In einem Wertstoffgesetz ist eine Registerstelle in Trägerschaft von Industrie und Handel zu verankern, die für Transparenz bei der Rücknahme aller Wertstoffe sorgt.

Artikelaktionen