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15 Prozent mehr nachgeahmte Waren an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt

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Politik gefordert angesichts dramatischer Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher durch Plagiate

Berlin, 05.10.2016. Binnen Jahresfrist sind an den EU-Außengrenzen 15 Prozent mehr Plagiate beschlagnahmt worden. Über ein Viertel aller aufgegriffenen Fälschungen können gesundheits- oder lebensgefährliche Auswirkungen für Verbraucher haben. Der aktuelle Bericht der EU-Kommission über Zollmaßnahmen an den EU-Außengrenzen zeigt, dass Online-Bestellungen mit Postversand der Kanal ist, über den gesundheitsgefährdende Produkte die Verbraucher erreichen. „Online-Handel ist die etablierte Vertriebsform krimineller Produkt- und Markenfälscher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. „Wenn der europäische Gesetzgeber im Rahmen der Digitalen Binnenmarktstrategie jetzt die Internetplattformen stärker in Verantwortung nimmt, setzt er ein deutliches Zeichen für Verbrauchersicherheit und gegen die Finanzierung des organisierten Verbrechens. Dieses Zeichen ist überfällig.“

65 Prozent aller Europäer kaufen online ein, sind also potenzielle Opfer, denn so einfach wie nie können über Online-Handel auf dem Postweg gefälschte Produkte zum Verbraucher gelangen, die die Gesundheit des Verbrauchers gefährden und das Verbrechen finanzieren. Skrupellos setzen gewerbsmäßige Produkt- und Markenpiraten die Gesundheit von Verbrauchern auf´s Spiel und schrecken selbst vor Kindern und Kranken nicht zurück: Spielzeug, Lebensmittel, kosmetische Produkte und Medizin sind unter den Top Ten aller in 2015 beschlagnahmten Produktkategorien zu finden. Zudem sind bei Spielzeugen seit Jahren stetig steigende Aufgriffszahlen zu beobachten. 7,2 Prozent aller in 2015 aufgegriffenen Produkte sind Lebensmittel. Dieser Anteil hat sich binnen Jahresfrist nahezu verdoppelt. Insgesamt können rund 26 Prozent aller an den EU-Außengrenzen aufgegriffenen Produkte gesundheitsgefährdende oder lebensgefährliche Auswirkungen haben.

Gleichzeitig genießen Verkaufsplattformen in Europa weitgehende Privilegien. Sie verdienen zwar an jedem Fälschungsverkauf, den ein Dritter auf ihrer Plattform vornimmt, aktive Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern müssen sie jedoch nicht durchführen. Im Rahmen der Ausgestaltung der Digitalen Binnenmarktstrategie ist der europäische Gesetzgeber jetzt gefordert, Internetplattformen in die Pflicht zu nehmen. Eine Übernahme von Verantwortung durch die Verkaufsplattformen wäre eine positive Entwicklung für Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen gleichermaßen.

Quelle:
Report on EU customs enforcement of intellectual property rights: results at the EU border 2015
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/2016_ipr_statistics.pdf

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