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Markenverband prüft Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes.
Berlin, 18.03.2013. Der heute dem Markenverband vom Bundeskartellamt zugestellte Bußgeldbescheid bezieht sich auf ein seit 2006 laufendes Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Markenhersteller von Drogerieartikeln, in welches der Markenverband seit dem Jahr 2010 einbezogen worden ist. Die Vorwürfe betreffen einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Sachverhalt, der im Zusammenhang mit der Arbeit eines aufgelösten Arbeitskreises des Markenverbandes steht. Dort sei ein angeblich wettbewerbswidriger Informationsaustausch unterstützt worden. Die nicht rechtskräftige Entscheidung wird sorgfältig analysiert werden. Auf der Basis dieser Bewertung wird der Markenverband darüber befinden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Gegenwärtig sieht sich der Markenverband daher außer Stande weitergehende Auskünfte zur Sache zu erteilen.
Die aktuelle Situation ändert nichts daran, dass der Markenverband im Interesse seiner Mitglieder konsequent für den Wettbewerb in Deutschland eintritt. Denn gerade die Diskussion über die kartellrechtlichen Grenzen des Informationsaustausches und der Verbandstätigkeit im Allgemeinen zeigt die Notwendigkeit ein Umfeld zu schaffen, in dem der intensive Austausch zwischen den am Wettbewerb Beteiligten nicht zunächst als Bußgeldbewährte Bedrohung verstanden werden muss. Nur so erreichen wir, dass, wie von Hayek formuliert, „in die marktwirtschaftliche Ordnung viel mehr Wissen von Tatsachen eingeht, als irgendein einzelner Mensch oder selbst eine Organisation wissen kann“[1].
[1] Friedrich August v. Hayek, Freiburger Studien, Tübingen 1969, S. 11
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer