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Aufruf an europäischen Gesetzgeber zum Welttag des geistigen Eigentums
Berlin, 26.04.2018. Der im Jahr 2017 vom Zoll erzielte Höchststand beim Wert aufgegriffener Fälschungen zeigt die Dimension der Gefahren für Verbraucher sowie die konsequente Missachtung der Markenrechte. Seit Jahren ist Produkt- und Markenpiraterie ein wachsendes Phänomen, das ganz besonders durch die Möglichkeiten des Onlinehandels getrieben wird. Daher fordert der Markenverband anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums den europäischen Gesetzgeber auf, endlich alle nötigen legislativen Maßnahmen zu ergreifen, um Fälschern den Onlinevertrieb zu erschweren und somit besseren Schutz für Verbraucher und Rechteinhaber zu gewährleisten.
„Seit Jahren sind praktikable Lösungen bekannt, mit denen sich Fälschungsverkäufe über Onlinemarktplätze deutlich reduzieren lassen. Aber die Onlinemarktplatzbetreiber wenden diese nicht zur systematischen Vorfeldbekämpfung von Fälschungsverkäufen an – auf Kosten der Verbraucher und Markenrechteinhaber“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er fügt hinzu: „Es ist an der Zeit, dass der europäische Gesetzgeber die seit langem erforderliche Einführung von erweiterten Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze endlich umsetzt. Damit lassen sich Verbraucher sowie Rechteinhaber wirksam schützen.“
Ansprechpartner:
Dr. Alexander Dröge
Leiter Recht / Verbraucherpolitik
Tel.: 030/20 61 68 40
E-Mail: a.droge@markenverband.de
Anja Siegemund
Leiterin Büro Brüssel
Tel.: +32 (0) 2 502 3091
E-Mail: a. siegemund@markenverband.de