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Wirksamer Verbraucherschutz geht nicht ohne Sorgfaltspflichten der Plattformen

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Markenverband zum Grundsatzpapier der EU-Kommission zu Europas digitaler Zukunft

Berlin, 20.02.2020. Die gestern von der EU-Kommission vorgelegte Digitalstrategie ist nach der im Jahr 2015 vorgestellten digitalen Binnenmarktstrategie ein neues Arbeitsprogramm, um Europa in das digitale Zeitalter zu führen. „Wir freuen uns über die klare Aussage der EU-Kommission, dass alles was offline illegal ist, auch online illegal sein soll. Dieses positive Zeichen sowie das Bekenntnis zu Null-Toleranz gegenüber Onlinehandel mit gefälschten Gütern und gefährlichen Produkten entspricht den jahrelangen Forderungen des Markenverbandes“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V.  „Wir brauchen nun Klarheit von der Kommission, wie Verbraucher, Markenunternehmen und die europäische Wirtschaft konkret vor den negativen Auswirkungen von Fälschungsverkäufen im Internet geschützt werden sollen“, fordert Köhler.

Seit langem ist auch der EU-Kommission bekannt, dass Onlinemarktplätze bei dem Verkauf von Fälschungen eine maßgebliche Rolle spielen. Dennoch hat sich bisher die EU-Kommission leider auf die Beteuerungen der Plattformen verlassen, dass mit freiwilligen Maßnahmen ihrerseits die Gefahren für die Verbraucher gebannt werden könnten.

Jetzt braucht es klare ausgewogene Regeln. Nur mit einer massiven Beschneidung der Vertriebswege können Gefahren für Markenschutz und Verbraucher gebannt werden. Die Lösung lautet daher proaktive Screeningpflichten für Plattformen jeglicher Größe. Die Größe einer Plattform darf für die Verbraucher nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Der Markenverband setzt auf die Europäische Kommission, dass sie nun die richtigen Maßnahmen ergreift zum Schutz der Verbraucher und Markenunternehmen.

Ansprechpartner: RA Dr. jur. Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik

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