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Berlin, 15. Dezember 2020. Heute hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den sogenannten Digital Services Act (DSA) veröffentlicht. „Erneut hat die Kommission die längst überfällige Einführung von erweiterten Sorgfaltspflichten für Onlinemarktplätze außen vor gelassen. Damit verzichtet sie auf ein wichtiges Instrument, mit dem sich die modernen Vertriebswege der Produkt- und Markenpiraten austrocknen lassen. Das hinterlässt einen faden Beigeschmack bei dem sonst begrüßenswerten Ansatz des DSA.“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V. Er ergänzt: „Der Markenverband appelliert an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, Plattformbetreiber zu wirkungsvollen Maßnahmen zu verpflichten, um die Verbraucher effektiv vor dem Erwerb online erhältlicher Fälschungen zu schützen.“ Nur so kann die Kommission dem von ihr selbst ermittelten Wunsch gerade auch der europäischen Konsumenten entsprechen.
Erst vor kurzem haben in einer Konsultation der Kommission zum Thema Verbraucherschutz online 77% der Teilnehmer u.a. Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Produkten im Internet dahingehend gefordert, dass gefährliche Produkte weder online für den Verbraucher sichtbar sind noch ein stetes Wiederhochladen dieser erfolgt.
Zudem ist der Schutz vor online erhältlichen Fälschungen gerade in den aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie besonders relevant, denn der Onlineeinkauf ist während des Shutdowns die einzige Alternative zum Einkauf in der Innenstadt. Ergänzend zeigt die aktuellste Veröffentlichung von Europol* die Skrupellosigkeit, mit der die Kriminellen COVID-19 ausnutzen und vermeintliche Medizinprodukte, sogar gefälschte antivirale Mittel, auf Kosten der Gesundheit der Allgemeinheit online anbieten.
Maximaler Schutz der Verbraucher erfordert deshalb schnellstmöglich die verpflichtende Einführung praktikabler Lösungen zur Vorfeldbekämpfung von Fälschungsverkäufen im Internet. Denn vor dem Hintergrund der seit Jahren anwachsenden Zahl von Fälschungsverkäufen im Internet ist es notwendig, alle nötigen legislativen Maßnahmen zu ergreifen, um Fälschern den Onlinevertrieb zu erschweren – was besseren Schutz für Verbraucher und Markenrechtsinhaber gewährleistet. Wann kommt der EU Gesetzgeber dieser wichtigen Aufgabe endlich nach?
* https://ec.europa.eu/anti-fraud/sites/antifraud/files/10122020_operation_shield_europol_en.pdf
Ansprechpartner: Anja Siegemund, Leiterin Büro Brüssel