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Dunkelziffer für Fälschungshandel bei | 90 Prozent: EU-Kommission lässt Millionen betrogene Verbraucher und geschädigte Unternehmen im Regen stehen

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Deutscher Zoll beschlagnahmt 2018 über  5 Millionen Waren

Berlin, 27.03.2019. Die Dunkelziffer beim Fälschungshandel wird auf 90 Prozent geschätzt*. Damit wirft die Beschlagnahme von über 5 Millionen gefälschter Produkte im Jahr 2018 durch den Zoll ein grelles Licht auf die monströse Dimension des Fälschungshandels alleine in Deutschland.

Die Höhe der Aufgriffe von Fälschungen im Postverkehr bestätigt wieder einmal, dass sich der Onlinehandel mit Fälschungen als der bevorzugte Vertriebskanal für Produkt- und Markenfälscher etabliert hat. Besonders brisant dabei, dass Fälscher über Onlinemarktplätze nahezu risikolos agieren können, obwohl der Politik diese Vertriebswege längst bekannt sind. In der jetzt zu Ende gehenden Legislatur hat die Europäische Kommission jede konkrete Gelegenheit verstreichen lassen, zum Schutz der Millionen betrogenen Verbraucher und der geschädigten Markenrechtsinhaber legislative Maßnahmen zu ergreifen.

„Bis die EU-Kommission ernsthaft bereit ist, die Onlinevertriebskanäle für Produkt- und Markenpiraten unattraktiv zu machen, werden weiterhin die Verbraucher, Unternehmen und unser Gemeinwesen mit jeder über das Internet bestellten Fälschung geschädigt. Und bei den beteiligten Onlinehändlern und Fälschern klingeln die Kassen“,  sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht- und Verbraucherpolitik des Markenverbandes. Er ergänzt: „Schon die Einführung von Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber wäre eine einfache Maßnahme, um die Vertriebswege von Plagiaten zu beschränken und die Verbraucher und Markenunternehmen zu schützen.“

*Grigori, Prävention und Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie, Kap. 2.1, Springer Fachbuch 2014

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