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Markenverband zum Kabinettsbeschluss zum Gesetz gegen Zahlungsverzug
Berlin, 02.04.2014. Der heutige Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist aus Sicht des Markenverbandes ein klares Signal für fairen Wettbewerb. „Mit diesem Gesetz schränkt die Bundesregierung eine ungerechtfertigte Kostenverlagerung auf Dienstleister und Lieferanten ein und setzt ein wichtiges Zeichen zur Stärkung ihrer Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit“, kommentiert Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Das Gesetz, das der Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie dient, verankert und verstärkt die bewährte deutsche Praxis, dass nur ganz ausnahmsweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermäßige Lieferantenkredite vorgesehen werden dürfen. „Anstatt sich über die durch das eigene Bestellverhalten induzierten Lagerkosten zu beklagen, sollte der Handel endlich den ECR-Gedanken wirklich leben und z.B. durch gemeinsame Absatzplanung die Möglichkeiten der Effizienzsteigerung konsequent nutzen“, so Köhler weiter.
Ansprechpartner:
Dr. Andreas Gayk
Leiter Vertriebspolitik / Handelsbeziehungen
Compliance Officer
Tel.: 030 / 2061 68 34
a.gayk@markenverband.de
Dr. Alexander Dröge
Leiter Recht / Verbraucherpolitik
Tel.: 030 / 2061 68 40
a.droege@markenverband.de
Ansprechpartner: Dr. iur. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer